Im nachstehenden Text sollen ganz zwanglos ein paar Merkmale zur Unterscheidung von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen herausgearbeitet werden. Um so leichter fällt Ihnen dann das Verständnis dieser Materie: Für die gesetzlichen Krankenversicherungen ist immer der Bruttoverdienst ihrer Versicherten ausschlaggebend. Davon muss ein bestimmter Prozentsatz, der sogenannte Beitragssatz, an die Krankenkasse abgeführt werden. Nun kann man ja anderer Meinung sein, aber es wurde vom Gesetzgeber nach oben eine Grenze mit dem Namen Beitragsbemessungsgrenze festgelegt, damit Vielverdiener nicht ins Unermessliche bezahlen müssen. Wie Sie sich denken können, ist es bei den privaten Krankenversicherungen etwas anders. Hier zählt vor allem das Krankheitsrisiko der Versicherten. Danach wird die Versicherungsprämie berechnet. Um so jünger und gesünder Sie also sind, um so niedriger ist der zu zahlende Obulus. Da kommt im Jahr schon eine ganz schöne Stange Geld zusammen. Voraussetzung ist natürlich, Sie werden dort überhaupt angenommen. Ein großer Vorteil der gesetzlichen Krankenkassen ist wiederum, dass Sie dort Ihren Ehepartner kostenlos mitversichern können, wenn dieser in einem Jahr mal kein eigenes Einkommen bzw. ein sehr geringes Einkommen hat. Also überlegen Sie es sich genau ! Manchmal hilft schon der Wechsel von einer gesetzlichen in eine andere, wenn Sie mit dem Betreuer nicht zufrieden waren.
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