Jeder, der ernsthaft einen Wechsel seiner Krankenversicherung von der gesetzlichen hin zu einer privaten (oder auch umgekehrt) erwägt, sollte sich vorher schon genau über die Unterschiede erkundigen. Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, dann wird, wie Sie vielleicht schon auf Ihrer Gehaltsabrechnung gesehen haben, immer ein bestimmter Prozentsatz vom Brutto abgezogen und direkt an die Kassen abgeführt. Unsere gesetzgebenden Organe haben eine sogenannte Beitragsbemessungsgrenze festgelegt, die nach oben eine maximale Bezugsgrösse für die Beitragsberechnung vorgibt und immer mal angepasst wird. Die Berechnungsmethode bei den privaten Krankenversicherungen unterscheidet sich darin, dass hier das Krankheitsrisiko mittels Erhebung Ihres Alters, des Berufes und des Zustandes Ihrer Gesundheit, welchen bisher schon aufgetretene Krankheiten negativ beeinflusst haben könnten, abgeschätzt wird. Da die Privaten sich also die Versicherten aussuchen können (es gibt auch Ablehnungen), sind natürlich meist auch niedrigere Beiträge und bessere Leistungen die Folge. Nur wer nicht mehr jung ist und bereits eine chronische Krankheit hat, wird oft nicht genommen. Das ist unserer Meinung nach ein Stück auch ungerecht diesen Leuten gegenüber. Eines Tages gehören Sie dann aber auch mal zum alten Eisen und der Beitragsvorteil hat sich vielleicht sogar umgekehrt. Ein Wechsel zurück ist dann nicht so simpel machbar.
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