Worin besteht eigentlich der Unterschied zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen ? Diese Frage können wir hier zwar nicht vollständig beantworten, trotzdem geben wir Ihnen ein paar Denkanstösse dazu: Für die gesetzlichen Krankenversicherungen ist immer der Bruttoverdienst ihrer Versicherten ausschlaggebend. Davon muss ein bestimmter Prozentsatz, der sogenannte Beitragssatz, an die Krankenkasse abgeführt werden. Dies geschieht aber immer nur bis zur aktuellen Beitragsbemessungsgrenze, einem vom Gesetzgeber festgelegten Maximalbetrag. Vielleicht will man ja auch dadurch ein Abwandern der Besserverdienenden verhindern. Bei den privaten Krankenversicherungen könnte man versicherungsmathematisch sagen, dass der Beitrag mit zunehmender Anfälligkeit für eine behandlungs- und damit kostenintensive Krankheit zunimmt. Da ist es auch nicht weiter verwunderlich, wenn die privaten Kassen für jüngere und gesunde Antragsteller nicht nur niedrigere Prämien (Beiträge) festlegen können, sondern das Leistungsspektrum auch noch breiter sein kann. Mit wachsendem Alter kann dieser Beitragsvorteil aber nach und nach verloren gehen. Wenn Ihnen dann wieder nach einem Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenkasse ist, könnte es Probleme geben.
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