Wir möchten es nicht unversucht lassen, Ihnen einige wichtige Unterscheidungsmerkmale zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung darzulegen: Die Monatsbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherungen werden nach der Leistung und damit nach dem Verdienst ihrer Mitglieder erhoben. Sie werden immer mit einem sich manchmal ändernden Prozentsatz vom Bruttolohn bzw. -gehalt berechnet. Vielverdiener haben den Vorteil, dass ab einer bestimmten Grenze - der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze - immer derselbe Beitrag fällig wird, egal wie hoch der Verdienst ist. Man zahlt also sozusagen den Maximalbetrag. Die Privaten nehmen bei den Beiträgen eine Differenzierung nach dem Krankheitsrisiko eines jeden Versicherten, welches vor allem durch das Alter und bestimmte Krankheiten bzw. Krankenvorgeschichten bestimmt wird, vor. Also alle jungen und gesunden Leute haben gute Chancen, bei den Privaten einen erheblich niedrigeren Beitrag als bei den gesetzlichen Versicherungen zu bezahlen (wenn sie angenommen werden). Eines Tages gehören Sie dann aber auch mal zum alten Eisen und der Beitragsvorteil hat sich vielleicht sogar umgekehrt. Ein Wechsel zurück ist dann nicht so simpel machbar.
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