Bevor Sie eventuell von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln, sollten Sie sich über die Unterschiede im Klaren sein: Die Bezugsgröße für die Berechnung der gesetzlichen Krankenkassenbeiträge ist immer das Brutto-Arbeitsentgelt wie Lohn oder Gehalt. Davon muss ein Prozentsatz, der sogenannte Beitragssatz, an die jeweilige Kasse, deren Mitglied man ist, abgeführt werden. Um die Beiträge nicht in unendliche Höhe schnellen zu lassen, wurde eine Beitragsbemessungsgrenze festgelegt. Wer über diese Grenze hinaus verdient, zahlt immer prozentual so viel, als würde er nur diesen Grenzbetrag als Einkommen haben. Die privaten Krankenversicherungen nehmen eine Differenzierung Ihrer Mitglieder nach der persönlichen Anfälligkeit für Krankheiten vor. Ein jüngerer und gesunder Mensch ohne bisherige gravierende gesundheitliche Störungen wird für diese Versicherung wahrscheinlich keine hohen Kosten verursachen und wird dadurch mit einem niedrigen Beitrag belohnt. Bei gleichzeitig höherem Leistungsangebot können die privaten Kassen besonders jüngeren Menschen gute Beiträge bieten. Es entspricht aber auch der Wahrheit, dass Anträge von kranken und älteren Menschen manchmal abgelehnt werden. Einen Versuch ist es allemal wert. Mit wachsendem Alter kann dieser Beitragsvorteil aber nach und nach verloren gehen. Wenn Ihnen dann wieder nach einem Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenkasse ist, könnte es Probleme geben.
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