Zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung gibt es schon einige erhebliche Unterschiede, welche hier kurz dargestellt werden sollen. Der jeweils für eine gesetzliche Krankenversicherung über längere Zeit konstant bleibende Krankenkassenbeitragssatz gibt die prozentuale Errechnung des Beitrages ihrer Mitglieder vor. Dieser wird immer auf den Bruttoverdienst bezogen. Nicht unerwähnt bleiben soll die Existenz einer Schwelle, welche einen Maximalbetrag festsetzt. Dieser höchstmögliche Betrag für die Berechnungsgrundlage wird Beitragsbemessungsgrenze genannt Die privaten Krankenversicherungen nehmen eine Differenzierung Ihrer Mitglieder nach der persönlichen Anfälligkeit für Krankheiten vor. Ein jüngerer und gesunder Mensch ohne bisherige gravierende gesundheitliche Störungen wird für diese Versicherung wahrscheinlich keine hohen Kosten verursachen und wird dadurch mit einem niedrigen Beitrag belohnt. Wer also jung und gesund ist, kommt gut weg, nicht nur vom monatlich zu zahlenden Beitrag bzw. der Versicherungsprämie, sondern es können auch mehr Leistungen inklusive sein, auf die man bei den gesetzlichen Standardtarifen verzichten müsste. Wir können Ihnen die Entscheidung für eine der beiden Krankenversicherungen nicht abnehmen. Denken Sie auch daran, dass im Alter der Beitragsvorteil bei den Privaten ein negatives Vorzeichen bekommen kann und dass es auch bei den gesetzlichen schon gute Zusatzleistungen gibt !
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