Kurz zu einigen Unterscheidungsmerkmalen von gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Dies erhebt natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Berechnung der Beiträge bei den gesetzlichen Krankenversicherungen wird immer so vollzogen, dass vom aktuellen Monatsverdienst (brutto) ein bestimmter Prozentsatz herausgerechnet wird und an diese Krankenkassen abgeführt werden muss. Nach oben hin ist aber eine Grenze gesetzt, die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Wer darüber hinaus verdient, zahlt nur so viel, als würde er diesen Bemessungsbetrag verdienen. Die privaten Krankenversicherungen hingegen legen den Beitrag aufgrund des Gesundheitsstatus der Versicherten fest. Dieser resultiert aus dem Alter, dem Geschlecht und einer eventuellen Krankenvorgeschichte. Bei gleichzeitig höherem Leistungsangebot können die privaten Kassen besonders jüngeren Menschen gute Beiträge bieten. Es entspricht aber auch der Wahrheit, dass Anträge von kranken und älteren Menschen manchmal abgelehnt werden. Einen Versuch ist es allemal wert. Eines Tages gehören Sie dann aber auch mal zum alten Eisen und der Beitragsvorteil hat sich vielleicht sogar umgekehrt. Ein Wechsel zurück ist dann nicht so simpel machbar.
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