Haben Sie sich vielleicht vorab die Frage gestellt: Was unterscheidet eigentlich die gesetzlichen Krankenkassen von den privaten Krankenversicherungen ? Der jeweils für eine gesetzliche Krankenversicherung über längere Zeit konstant bleibende Krankenkassenbeitragssatz gibt die prozentuale Errechnung des Beitrages ihrer Mitglieder vor. Dieser wird immer auf den Bruttoverdienst bezogen. Ob es nun gerecht ist oder nicht - nach oben gibt es für die Bezugsgröße eine Beschränkung, die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Wer mehr verdient, blecht nur noch den höchsten Betrag. Ausgehend von der differenzierten Betrachtung der Mitglieder aufgrund ihres Gesundheitszustandes legen im Gegensatz dazu die privaten Krankenversicherungen ihre Beiträge fest, also sind Alter, Geschlecht und die Anamnese maßgebend. Wenn Sie also noch ziemlich jung an Jahren sind und keine schwerwiegenden bekannten Krankheiten haben, ist ein Antrag dort der Mühe wert. Da liegt ein echtes Einsparpotential. Ein großer Vorteil der gesetzlichen Krankenkassen ist wiederum, dass Sie dort Ihren Ehepartner kostenlos mitversichern können, wenn dieser in einem Jahr mal kein eigenes Einkommen bzw. ein sehr geringes Einkommen hat. Also überlegen Sie es sich genau ! Manchmal hilft schon der Wechsel von einer gesetzlichen in eine andere, wenn Sie mit dem Betreuer nicht zufrieden waren.
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