Im folgenden sollen einige wesentliche Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung herausgestellt werden: Die GKV heissen gesetzliche Krankenversicherungen, weil im Steuerrecht das Prinzip für die Beitragsberechnung festgelegt ist. Danach ist die Leistungsfähigkeit des Versicherten ausschlaggebend. In der Realisierung nimmt man immer einen bestimmten Prozentsatz vom Lohn und führt diesen an die Kasse ab. Vielverdiener würden sich aber empören oder gar in Privatkassen abwandern, wenn es keine Beitragsbemessungsgrenze geben würde, die eine maximale Bezugsgrösse für die Berechnung - unabhängig vom tatsächlichen Verdienst - festlegt. Logischerweise ist es bei den privaten Krankenversicherungen etwas anders. Der Beitrag wird hier unter anderem von Ihrem Gesundheitszustand und Ihrem Alter entschieden. Man schätzt also das Risiko einer auftretenden Krankheit und der damit verbundenen kostenaufwendigen Behandlung ab. Junge Menschen sollten sich schon einmal ein paar Minuten nehmen und darüber gründlich nachdenken. Letztendlich muss es jeder für sich selbst entscheiden, ob er dort einen Antrag stellt. Es gibt übrigens auch Ablehnungen !!! Sollten Sie aber z.B. einen Ehepartner ohne eigenes Einkommen haben, so dürfte alles klar sein. In diesem Fall bleiben Sie lieber in der gesetzlichen KV, weil Sie dort den Partner grundsätzlich beitragsfrei mitversichern können. Dieser darf sogar noch etwas verdienen.
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