Bevor Sie eventuell von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln, sollten Sie sich über die Unterschiede im Klaren sein: Entsprechend dem aktuellen Steuerrecht werden die Krankenkassenbeiträge bei den gesetzlichen Krankenversicherungen in Prozent vom monatlichen Bruttoeinkommen berechnet. Da man möglicherweise die gut verdienenden Mitglieder nicht verlieren möchte, gibt es nach oben hin eine Beitragsbemessungsgrenze. Wer ein höheres Monatseinkommen hat, bezahlt aber trotzdem nur den Maximalbeitrag. Auf der anderen Seite der Medaille gibt es die privaten Krankenversicherungen, welche Ihre Versicherungsprämien in Abhängigkeit vom Gesundheitszustand der Antragssteller und Mitglieder berechnen. Um so jünger Sie also sind, um so günstiger sind demzufolge auch Ihre Beiträge und um so größer ist Ihre Chance, überhaupt angenommen zu werden. Es wurden auch schon relativ junge Menschen abgelehnt, nur weil sie z.B. in einer psychotherapeutischen Behandlung waren oder krankhafte Erscheinungen nach einer Operation nicht eindeutig und abschließend beseitigt werden konnten. Wenn sie aber einen Ehegatten oder eine Gattin haben, die leider kein eigenes Einkommen haben, dann ist der Wechsel zur privaten Krankenversicherung für Sie persönlich vielleicht keine so gute Lösung, weil sie ja bei der gesetzlichen Ihren Partner immer beitragsfrei mitversichern können. Das ist doch ein großer Vorteil !
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