Jeder, der ernsthaft einen Wechsel seiner Krankenversicherung von der gesetzlichen hin zu einer privaten (oder auch umgekehrt) erwägt, sollte sich vorher schon genau über die Unterschiede erkundigen. Für die gesetzlichen Krankenversicherungen ist immer der Bruttoverdienst ihrer Versicherten ausschlaggebend. Davon muss ein bestimmter Prozentsatz, der sogenannte Beitragssatz, an die Krankenkasse abgeführt werden. Da man möglicherweise die gut verdienenden Mitglieder nicht verlieren möchte, gibt es nach oben hin eine Beitragsbemessungsgrenze. Wer ein höheres Monatseinkommen hat, bezahlt aber trotzdem nur den Maximalbeitrag. Logischerweise ist es bei den privaten Krankenversicherungen etwas anders. Der Beitrag wird hier unter anderem von Ihrem Gesundheitszustand und Ihrem Alter entschieden. Man schätzt also das Risiko einer auftretenden Krankheit und der damit verbundenen kostenaufwendigen Behandlung ab. Weil die Privaten außerdem die Möglichkeit haben, Antragsteller abzulehnen, die möglicherweise künftig hohe Behandlungskosten verursachen werden, können diese Kassen selbstverständlich auch mit lukrativen Konditionen locken. Wenn Sie dann allerdings in die Jahre kommen, wird eventuell der schöne Vorteil der niedrigen Beiträge versickern, denn dann gehören Sie ja allmählich zu den Risikogruppen. Einen Rückweg zu finden, ist dann nicht so leicht. Allerdings kennt man ja heute die Gesetze von morgen noch nicht.
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