Berufsrechtsschutz - durch Wechsel Beitrag billiger in 2011
Bevor Sie eventuell einen Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung erwägen, sollten Sie sich einiger wesentlicher Unterschiede bewußt sein. Entsprechend dem aktuellen Steuerrecht werden die Krankenkassenbeiträge bei den gesetzlichen Krankenversicherungen in Prozent vom monatlichen Bruttoeinkommen berechnet. Wer viel verdient, zahlt also auch viel. Damit das aber verhältnismäßig bleibt, wurde eine Beitragsbemessungsgrenze als Obergrenze und Bezugsgröße für die Beitragsberechung eingeführt Logischerweise ist es bei den privaten Krankenversicherungen etwas anders. Der Beitrag wird hier unter anderem von Ihrem Gesundheitszustand und Ihrem Alter entschieden. Man schätzt also das Risiko einer auftretenden Krankheit und der damit verbundenen kostenaufwendigen Behandlung ab. Weil die Privaten außerdem die Möglichkeit haben, Antragsteller abzulehnen, die möglicherweise künftig hohe Behandlungskosten verursachen werden, können diese Kassen selbstverständlich auch mit lukrativen Konditionen locken. Wir können Ihnen die Entscheidung für eine der beiden Krankenversicherungen nicht abnehmen. Denken Sie auch daran, dass im Alter der Beitragsvorteil bei den Privaten ein negatives Vorzeichen bekommen kann und dass es auch bei den gesetzlichen schon gute Zusatzleistungen gibt !
Bitte beachten: Eine mögliche Versicherungsanfrage wird umgehend an einen entsprechenden Experten gesandt.
Wenn es zu einem Abschluß kommt, so erfolgt dieser online. Es kommt niemand unangemeldet zu Ihnen in die Wohnung. :-)