Es kann auf keinen Fall schaden, wenn wir Ihnen hier noch einmal kurz ein paar der wesentlichen Unterscheidungsmerkmal von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen darlegen: Für die GKV ist es im aktuellen Steuerrecht gesetzlich vorgeschrieben, dass von den Versicherten ein bestimmter Prozentsatz vom monatlichen Brutto-Arbeitseinkommen abzuziehen und an die jeweilige Krankenkasse abzuführen ist. Wir möchten nicht unerwähnt lassen, dass eine sogenannte Beitragsbemessungsgrenze existiert, welche einen Höchstbetrag für die Berechnungsgrundlage festlegt. Darüber hinaus zahlen alle den gleichen Beitrag, egal wieviel sie verdienen. Der Verdienst entscheidet dagegen bei den privaten Krankenversicherungen nicht, aber schon eher der Beruf, weil man danach auch ein gewisses Krankheitsriskiko bzw. das Risiko einer Berufskrankheit einschätzen kann, genauso wie vom Alter der Person her eine Krankheit wahrscheinlich ist. Um so jünger und gesünder Sie also sind, um so niedriger ist der zu zahlende Obulus. Da kommt im Jahr schon eine ganz schöne Stange Geld zusammen. Voraussetzung ist natürlich, Sie werden dort überhaupt angenommen. Wenn Sie dann allerdings in die Jahre kommen, wird eventuell der schöne Vorteil der niedrigen Beiträge versickern, denn dann gehören Sie ja allmählich zu den Risikogruppen. Einen Rückweg zu finden, ist dann nicht so leicht. Allerdings kennt man ja heute die Gesetze von morgen noch nicht.
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