Berufsrechtsschutz - durch Wechsel Beitrag billiger in 2011
Im folgenden sollen einige wesentliche Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung herausgestellt werden: Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen werden die Beiträge nach dem Prinzip der Leistungsfähigkeit ihrer Mitglieder erhoben. Es wird ein prozentualer Anteil des Bruttoverdienstes herausgerechnet. Die Existenz einer Beitragsbemessungsgrenze setzt dem Ganzen aber nach oben hin einen Riegel vor. Wer mehr verdient hat Glück und braucht nur noch den Höchstbetrag abzugeben. Logischerweise ist es bei den privaten Krankenversicherungen etwas anders. Der Beitrag wird hier unter anderem von Ihrem Gesundheitszustand und Ihrem Alter entschieden. Man schätzt also das Risiko einer auftretenden Krankheit und der damit verbundenen kostenaufwendigen Behandlung ab. Sollten Sie also noch junges Blut in Ihren Adern haben, dann überlegen Sie nicht lange und stellen mal einen unverbindlichen Probeantrag oder lassen sich einen kostenlosen Vergleich machen. Entscheiden können Sie es später immer noch. Wenn sie aber einen Ehegatten oder eine Gattin haben, die leider kein eigenes Einkommen haben, dann ist der Wechsel zur privaten Krankenversicherung für Sie persönlich vielleicht keine so gute Lösung, weil sie ja bei der gesetzlichen Ihren Partner immer beitragsfrei mitversichern können. Das ist doch ein großer Vorteil !
Bitte beachten: Eine mögliche Versicherungsanfrage wird umgehend an einen entsprechenden Experten gesandt.
Wenn es zu einem Abschluß kommt, so erfolgt dieser online. Es kommt niemand unangemeldet zu Ihnen in die Wohnung. :-)