In den folgenden Ausführungen sollen Ihnen ein paar Gesichtspunkte zu den Unterscheidungsmerkmalen zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen näher gebracht werden: Die Bezugsgröße für die Berechnung der gesetzlichen Krankenkassenbeiträge ist immer das Brutto-Arbeitsentgelt wie Lohn oder Gehalt. Davon muss ein Prozentsatz, der sogenannte Beitragssatz, an die jeweilige Kasse, deren Mitglied man ist, abgeführt werden. Ob man es nun als gut oder schlecht befindet, Besserverdienende zahlen immer nur den durch eine Beitragsbemessungsgrenze statisch feststehenden Höchstbeitrag. Ausschlaggebend für die Festlegung der Beiträge in der privaten Krankenversicherung ist das jeweilige Risiko, eine behandlungsaufwendige Krankheit zu bekommen. Wie alt man ist, entscheidet ausserdem über die Höhe des Beitrages. Weil die Privaten außerdem die Möglichkeit haben, Antragsteller abzulehnen, die möglicherweise künftig hohe Behandlungskosten verursachen werden, können diese Kassen selbstverständlich auch mit lukrativen Konditionen locken. Wenn sie aber einen Ehegatten oder eine Gattin haben, die leider kein eigenes Einkommen haben, dann ist der Wechsel zur privaten Krankenversicherung für Sie persönlich vielleicht keine so gute Lösung, weil sie ja bei der gesetzlichen Ihren Partner immer beitragsfrei mitversichern können. Das ist doch ein großer Vorteil !
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