Wir werden immer wieder gefragt, worin nun eigentlich die bedeutendsten Unterschiede zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen bestehen ? Einige dieser möchten wir hier kurz darlegen: Die Bezugsgröße für die Berechnung der gesetzlichen Krankenkassenbeiträge ist immer das Brutto-Arbeitsentgelt wie Lohn oder Gehalt. Davon muss ein Prozentsatz, der sogenannte Beitragssatz, an die jeweilige Kasse, deren Mitglied man ist, abgeführt werden. Dies geschieht aber immer nur bis zur aktuellen Beitragsbemessungsgrenze, einem vom Gesetzgeber festgelegten Maximalbetrag. Vielleicht will man ja auch dadurch ein Abwandern der Besserverdienenden verhindern. Bei den privaten Krankenversicherungen könnte man versicherungsmathematisch sagen, dass der Beitrag mit zunehmender Anfälligkeit für eine behandlungs- und damit kostenintensive Krankheit zunimmt. Um so jünger und gesünder Sie also sind, um so niedriger ist der zu zahlende Obulus. Da kommt im Jahr schon eine ganz schöne Stange Geld zusammen. Voraussetzung ist natürlich, Sie werden dort überhaupt angenommen. Ganz so einfach fällt aber vielen Leuten die Entscheidung nicht immer, weil man ja einmal älter wird und der Beitragsvorteil dahinschmilzt. Es gibt auch günstige gesetzliche Krankenkassen, auf die immer Verlass ist.
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