Rechtsschutzversicherungen - durch Wechsel Beitrag billiger in 2011
Jeder, der ernsthaft einen Wechsel seiner Krankenversicherung von der gesetzlichen hin zu einer privaten (oder auch umgekehrt) erwägt, sollte sich vorher schon genau über die Unterschiede erkundigen. Die Monatsbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherungen werden nach der Leistung und damit nach dem Verdienst ihrer Mitglieder erhoben. Sie werden immer mit einem sich manchmal ändernden Prozentsatz vom Bruttolohn bzw. -gehalt berechnet. Da man möglicherweise die gut verdienenden Mitglieder nicht verlieren möchte, gibt es nach oben hin eine Beitragsbemessungsgrenze. Wer ein höheres Monatseinkommen hat, bezahlt aber trotzdem nur den Maximalbeitrag. Im Gegensatz dazu liegt die Besonderheit der privaten Krankenversicherungen bei der Berücksichtigung des Gesundheitszustandes und des Alters eines jeden Antragstellers. Demzufolge sind natürlich insbesondere jüngere Versicherte und Alleinstehende mit gutem Verdienst dort besonders gefragt, was man mit einem niedrigen Beitrag belohnt. Mit wachsendem Alter kann dieser Beitragsvorteil aber nach und nach verloren gehen. Wenn Ihnen dann wieder nach einem Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenkasse ist, könnte es Probleme geben.
Bitte beachten: Eine mögliche Versicherungsanfrage wird umgehend an einen entsprechenden Experten gesandt.
Wenn es zu einem Abschluß kommt, so erfolgt dieser online. Es kommt niemand unangemeldet zu Ihnen in die Wohnung. :-)