Jeder, der ernsthaft einen Wechsel seiner Krankenversicherung von der gesetzlichen hin zu einer privaten (oder auch umgekehrt) erwägt, sollte sich vorher schon genau über die Unterschiede erkundigen. Die Berechnung der Beiträge bei den gesetzlichen Krankenversicherungen wird immer so vollzogen, dass vom aktuellen Monatsverdienst (brutto) ein bestimmter Prozentsatz herausgerechnet wird und an diese Krankenkassen abgeführt werden muss. Jedoch wenn der Verdienst über einer festgelegten Beitragsbemessungsgrenze liegt, braucht das Mitglied nur noch den Beitragssatz von diesem Grenzbetrag herausrechnen zu lassen, egal wieviel er wirklich verdient. Es wird Sie nicht erstaunen, dass es bei den Privaten etwas anders gehandhabt wird. Hier entscheidet einzig und allein Ihr Krankheitsrisiko, welches durch Alter, Geschlecht und gesundheitliche Konstitution festgelegt wird. Sollten Sie also noch junges Blut in Ihren Adern haben, dann überlegen Sie nicht lange und stellen mal einen unverbindlichen Probeantrag oder lassen sich einen kostenlosen Vergleich machen. Entscheiden können Sie es später immer noch. Wenn sie aber einen Ehegatten oder eine Gattin haben, die leider kein eigenes Einkommen haben, dann ist der Wechsel zur privaten Krankenversicherung für Sie persönlich vielleicht keine so gute Lösung, weil sie ja bei der gesetzlichen Ihren Partner immer beitragsfrei mitversichern können. Das ist doch ein großer Vorteil !
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