Wir möchten es nicht unversucht lassen, Ihnen einige wichtige Unterscheidungsmerkmale zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung darzulegen: Für die gesetzlichen Krankenversicherungen ist immer der Bruttoverdienst ihrer Versicherten ausschlaggebend. Davon muss ein bestimmter Prozentsatz, der sogenannte Beitragssatz, an die Krankenkasse abgeführt werden. Nicht unerwähnt bleiben soll die Existenz einer Schwelle, welche einen Maximalbetrag festsetzt. Dieser höchstmögliche Betrag für die Berechnungsgrundlage wird Beitragsbemessungsgrenze genannt Die Berechnungsmethode bei den privaten Krankenversicherungen unterscheidet sich darin, dass hier das Krankheitsrisiko mittels Erhebung Ihres Alters, des Berufes und des Zustandes Ihrer Gesundheit, welchen bisher schon aufgetretene Krankheiten negativ beeinflusst haben könnten, abgeschätzt wird. Wir möchten auch nicht verschweigen, dass ein junger und gesunder Versicherungsnehmer nicht nur günstigere Beiträge bei einer privaten Kasse haben kann, sondern es können auch mehr Leistungen als bei den gesetzlichen bezahlt werden. Sollten Sie aber z.B. einen Ehepartner ohne eigenes Einkommen haben, so dürfte alles klar sein. In diesem Fall bleiben Sie lieber in der gesetzlichen KV, weil Sie dort den Partner grundsätzlich beitragsfrei mitversichern können. Dieser darf sogar noch etwas verdienen.
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