Bevor Sie eventuell einen Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung erwägen, sollten Sie sich einiger wesentlicher Unterschiede bewußt sein. Die Berechnung der Beiträge bei den gesetzlichen Krankenversicherungen wird immer so vollzogen, dass vom aktuellen Monatsverdienst (brutto) ein bestimmter Prozentsatz herausgerechnet wird und an diese Krankenkassen abgeführt werden muss. Nach oben hin ist aber eine Grenze gesetzt, die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Wer darüber hinaus verdient, zahlt nur so viel, als würde er diesen Bemessungsbetrag verdienen. Ausgehend von der differenzierten Betrachtung der Mitglieder aufgrund ihres Gesundheitszustandes legen im Gegensatz dazu die privaten Krankenversicherungen ihre Beiträge fest, also sind Alter, Geschlecht und die Anamnese maßgebend. Da ist es auch nicht weiter verwunderlich, wenn die privaten Kassen für jüngere und gesunde Antragsteller nicht nur niedrigere Prämien (Beiträge) festlegen können, sondern das Leistungsspektrum auch noch breiter sein kann. Ein großer Vorteil der gesetzlichen Krankenkassen ist wiederum, dass Sie dort Ihren Ehepartner kostenlos mitversichern können, wenn dieser in einem Jahr mal kein eigenes Einkommen bzw. ein sehr geringes Einkommen hat. Also überlegen Sie es sich genau ! Manchmal hilft schon der Wechsel von einer gesetzlichen in eine andere, wenn Sie mit dem Betreuer nicht zufrieden waren.
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