Haben Sie schon einmal gründlich über die Unterschiede zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen nachgedacht ? Wenn nicht, bekommen Sie spätestens hier die Gelegenheit dazu: Die Bezugsgröße für die Berechnung der gesetzlichen Krankenkassenbeiträge ist immer das Brutto-Arbeitsentgelt wie Lohn oder Gehalt. Davon muss ein Prozentsatz, der sogenannte Beitragssatz, an die jeweilige Kasse, deren Mitglied man ist, abgeführt werden. Wer viel verdient, zahlt also auch viel. Damit das aber verhältnismäßig bleibt, wurde eine Beitragsbemessungsgrenze als Obergrenze und Bezugsgröße für die Beitragsberechung eingeführt Die privaten Krankenversicherungen nehmen eine Differenzierung Ihrer Mitglieder nach der persönlichen Anfälligkeit für Krankheiten vor. Ein jüngerer und gesunder Mensch ohne bisherige gravierende gesundheitliche Störungen wird für diese Versicherung wahrscheinlich keine hohen Kosten verursachen und wird dadurch mit einem niedrigen Beitrag belohnt. Jung und gesund müsste man eben sein ! Das wird dann auch noch mit einer niedrigeren Versicherungsprämie belohnt und die Chance, überhaupt bei den Privaten angenommen zu werden, ist dann natürlich sehr gut. Ganz so einfach fällt aber vielen Leuten die Entscheidung nicht immer, weil man ja einmal älter wird und der Beitragsvorteil dahinschmilzt. Es gibt auch günstige gesetzliche Krankenkassen, auf die immer Verlass ist.
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