Bevor Sie eventuell von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln, sollten Sie sich über die Unterschiede im Klaren sein: Für die GKV ist es im aktuellen Steuerrecht gesetzlich vorgeschrieben, dass von den Versicherten ein bestimmter Prozentsatz vom monatlichen Brutto-Arbeitseinkommen abzuziehen und an die jeweilige Krankenkasse abzuführen ist. Nach oben hin ist aber eine Grenze gesetzt, die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Wer darüber hinaus verdient, zahlt nur so viel, als würde er diesen Bemessungsbetrag verdienen. Es wird Sie nicht erstaunen, dass es bei den Privaten etwas anders gehandhabt wird. Hier entscheidet einzig und allein Ihr Krankheitsrisiko, welches durch Alter, Geschlecht und gesundheitliche Konstitution festgelegt wird. Also insbesondere jüngeren Versicherten aber auch gut verdienenden und gesunden Alleinstehenden kann man dort einen supergünstigen Tarif anbieten. Da spart man im Jahr mal schnell ein paar 50-Euro-Scheine. Viele lassen sich bei den privaten Krankenversicherungen von den niedrigeren Prämien (Beiträgen) locken, denken jedoch nicht an das Alter, wo dieser Vorteil verschwinden und sich sogar umkehren kann. Andererseits ist es bei den gesetzlichen Krankenkassen möglich, z.B. seine Ehegatten ohne eigenes Einkommen grundsätzlich beitragsfrei mitzuversichern.
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