Zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung gibt es schon einige erhebliche Unterschiede, welche hier kurz dargestellt werden sollen. Die Berechnung der Beiträge bei den gesetzlichen Krankenversicherungen wird immer so vollzogen, dass vom aktuellen Monatsverdienst (brutto) ein bestimmter Prozentsatz herausgerechnet wird und an diese Krankenkassen abgeführt werden muss. Wer viel verdient, zahlt also auch viel. Damit das aber verhältnismäßig bleibt, wurde eine Beitragsbemessungsgrenze als Obergrenze und Bezugsgröße für die Beitragsberechung eingeführt Ausgehend von der differenzierten Betrachtung der Mitglieder aufgrund ihres Gesundheitszustandes legen im Gegensatz dazu die privaten Krankenversicherungen ihre Beiträge fest, also sind Alter, Geschlecht und die Anamnese maßgebend. Nicht nur oftmals niedrigere Beiträge, sondern manchmal sogar bessere Leistungen können die Privaten Ihren Versicherten bieten. Kein Wunder, wenn man die chronisch Kranken und Älteren in nicht seltenen Fällen gar nicht erst aufnimmt. Sollten Sie aber z.B. einen Ehepartner ohne eigenes Einkommen haben, so dürfte alles klar sein. In diesem Fall bleiben Sie lieber in der gesetzlichen KV, weil Sie dort den Partner grundsätzlich beitragsfrei mitversichern können. Dieser darf sogar noch etwas verdienen.
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