Zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung gibt es schon einige erhebliche Unterschiede, welche hier kurz dargestellt werden sollen. Die gesetzlichen Krankenversicherungen ermitteln die Beiträge ihrer Mitglieder in Abhängigkeit vom Arbeitsentgelt. Damit zahlt gerechterweise viel, wer viel verdient, wenig wer wenig verdient. Dies geschieht aber immer nur bis zur aktuellen Beitragsbemessungsgrenze, einem vom Gesetzgeber festgelegten Maximalbetrag. Vielleicht will man ja auch dadurch ein Abwandern der Besserverdienenden verhindern. Die privaten Krankenversicherungen hingegen legen den Beitrag aufgrund des Gesundheitsstatus der Versicherten fest. Dieser resultiert aus dem Alter, dem Geschlecht und einer eventuellen Krankenvorgeschichte. Um so jünger und gesünder Sie also sind, um so niedriger ist der zu zahlende Obulus. Da kommt im Jahr schon eine ganz schöne Stange Geld zusammen. Voraussetzung ist natürlich, Sie werden dort überhaupt angenommen. Viele lassen sich bei den privaten Krankenversicherungen von den niedrigeren Prämien (Beiträgen) locken, denken jedoch nicht an das Alter, wo dieser Vorteil verschwinden und sich sogar umkehren kann. Andererseits ist es bei den gesetzlichen Krankenkassen möglich, z.B. seine Ehegatten ohne eigenes Einkommen grundsätzlich beitragsfrei mitzuversichern.
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