Haben Sie sich vielleicht vorab die Frage gestellt: Was unterscheidet eigentlich die gesetzlichen Krankenkassen von den privaten Krankenversicherungen ? Für die gesetzlichen Krankenversicherungen ist immer der Bruttoverdienst ihrer Versicherten ausschlaggebend. Davon muss ein bestimmter Prozentsatz, der sogenannte Beitragssatz, an die Krankenkasse abgeführt werden. Dies geschieht aber immer nur bis zur aktuellen Beitragsbemessungsgrenze, einem vom Gesetzgeber festgelegten Maximalbetrag. Vielleicht will man ja auch dadurch ein Abwandern der Besserverdienenden verhindern. Die Berechnungsmethode bei den privaten Krankenversicherungen unterscheidet sich darin, dass hier das Krankheitsrisiko mittels Erhebung Ihres Alters, des Berufes und des Zustandes Ihrer Gesundheit, welchen bisher schon aufgetretene Krankheiten negativ beeinflusst haben könnten, abgeschätzt wird. Wir möchten auch nicht verschweigen, dass ein junger und gesunder Versicherungsnehmer nicht nur günstigere Beiträge bei einer privaten Kasse haben kann, sondern es können auch mehr Leistungen als bei den gesetzlichen bezahlt werden. Wenn alles im Leben immer nur Vorteile hätte. So ist es auch hier, denn mit Ihrem Älterwerden steigen möglicherweise auch die Beiträge bei den privaten Krankenversicherungen. Und ein Rückweg ist dann oft ziemlich verbaut.
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