Kurz zu einigen Unterscheidungsmerkmalen von gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Dies erhebt natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Bezugsgröße für die Berechnung der gesetzlichen Krankenkassenbeiträge ist immer das Brutto-Arbeitsentgelt wie Lohn oder Gehalt. Davon muss ein Prozentsatz, der sogenannte Beitragssatz, an die jeweilige Kasse, deren Mitglied man ist, abgeführt werden. Wir möchten nicht unerwähnt lassen, dass eine sogenannte Beitragsbemessungsgrenze existiert, welche einen Höchstbetrag für die Berechnungsgrundlage festlegt. Darüber hinaus zahlen alle den gleichen Beitrag, egal wieviel sie verdienen. Der Verdienst entscheidet dagegen bei den privaten Krankenversicherungen nicht, aber schon eher der Beruf, weil man danach auch ein gewisses Krankheitsriskiko bzw. das Risiko einer Berufskrankheit einschätzen kann, genauso wie vom Alter der Person her eine Krankheit wahrscheinlich ist. Weil die Privaten außerdem die Möglichkeit haben, Antragsteller abzulehnen, die möglicherweise künftig hohe Behandlungskosten verursachen werden, können diese Kassen selbstverständlich auch mit lukrativen Konditionen locken. Entscheiden Sie aber nicht vorschnell ! Sie müssen auch daran denken, dass Sie einmal älter werden und dann der Beitragsvorteil dahin sein könnte. Wollen Sie dann in die gesetzliche Krankenkasse zurück, geht das nicht von heute auf morgen und einfach ist es auch nicht.
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