Bevor man einen Krankenversicherungswechsel vornimmt, sollte man sich schon ganz genau über die differenzierenden Merkmale von gesetzlicher und privater Krankenversicherung bewusst sein. Für die GKV ist es im aktuellen Steuerrecht gesetzlich vorgeschrieben, dass von den Versicherten ein bestimmter Prozentsatz vom monatlichen Brutto-Arbeitseinkommen abzuziehen und an die jeweilige Krankenkasse abzuführen ist. Eine Beitragsbemessungsgrenze setzt dem Spaß aber einen Riegel vor. Wer mehr als diesen immer mal neu festgelegten Betrag verdient, wird für die Kasse so gehandhabt, als würde er nur diesen Grenzbetrag als Verdienst haben. Die privaten Krankenversicherungen hingegen legen den Beitrag aufgrund des Gesundheitsstatus der Versicherten fest. Dieser resultiert aus dem Alter, dem Geschlecht und einer eventuellen Krankenvorgeschichte. Weil die Privaten außerdem die Möglichkeit haben, Antragsteller abzulehnen, die möglicherweise künftig hohe Behandlungskosten verursachen werden, können diese Kassen selbstverständlich auch mit lukrativen Konditionen locken. Wenn Sie dann allerdings in die Jahre kommen, wird eventuell der schöne Vorteil der niedrigen Beiträge versickern, denn dann gehören Sie ja allmählich zu den Risikogruppen. Einen Rückweg zu finden, ist dann nicht so leicht. Allerdings kennt man ja heute die Gesetze von morgen noch nicht.
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