Wir werden immer wieder gefragt, worin nun eigentlich die bedeutendsten Unterschiede zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen bestehen ? Einige dieser möchten wir hier kurz darlegen: Die Bezugsgröße für die Berechnung der gesetzlichen Krankenkassenbeiträge ist immer das Brutto-Arbeitsentgelt wie Lohn oder Gehalt. Davon muss ein Prozentsatz, der sogenannte Beitragssatz, an die jeweilige Kasse, deren Mitglied man ist, abgeführt werden. Nun will man ja die sehr gut verdienenden Mitglieder aber nicht all zu hart bestrafen. Deshalb hat man eine Beitragsbemessungsgrenze festgelegt, die auch immer mal an die Gegebenheiten angepasst wird. Die Berechnungsmethode bei den privaten Krankenversicherungen unterscheidet sich darin, dass hier das Krankheitsrisiko mittels Erhebung Ihres Alters, des Berufes und des Zustandes Ihrer Gesundheit, welchen bisher schon aufgetretene Krankheiten negativ beeinflusst haben könnten, abgeschätzt wird. Also alle jungen und gesunden Leute haben gute Chancen, bei den Privaten einen erheblich niedrigeren Beitrag als bei den gesetzlichen Versicherungen zu bezahlen (wenn sie angenommen werden). Man sollte aber nicht nur an das HEUTE denken. Als älteres Mitglied könnte Ihr schöner Beitragsvorteil dahingeschmolzen sein. Falls Sie sich dann zu einem Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenkasse entschließen, könnten Sie vor Problemen stehen, je nachdem, wie dann die gesetzliche Lage ist.
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